Altersvorsorge statt
Pfändung
Aus unseren Gesprächskreisen aber auch aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es mit der Altersversorgung nach Abschluss der Insolvenz nicht mehr so gut bestellt ist. Deshalb haben wir uns mit
dem Thema einmal etwas intensiver befasst und mehrere Möglichkeiten gefunden, daran etwas zu ändern.
Vor der Insolvenz:
Im Vorfeld der Insolvenz können bestehende Versicherungen abgesichert werden, so dass der Insolvenzverwalter diese nicht zur Masse ziehen kann. Hierzu sollten bestehende Versicherungen überprüft
und, falls erforderlich, umgewandelt werden damit diese den besonderen Anforderungen des ZPO § 851 entsprechen. Auch können neue Konzepte zur Altersvorsorge erarbeitet werden, die insolvenzsicher
sind.
Bei laufender Insolvenz:
Bei Beginn und während eines Insolverfahrens kann eine Betriebliche Altersvorsorge bzw. Direktversicherung nicht neu abgschlossen werden. Handelt es sich um eine ausschließlich vom Arbeitgeber
fianzierte Altersversorgung kann diese, selbst während der laufenden Insolvenz neu begründet werden.
Da das Thema etwas komplex ist haben wir für alle Mitglieder eine kostenfreie und unverbindliche Beratungsleistung ermöglicht, die Sie unter
altersvorsorge(at)anonyme-insolvenzler(Punkt)de
abrufen können.
Dazu benötigen wir
folgende Angaben von Ihnen:
- Befinden Sie sich schon in einem Insolvenzverfahren?
- Wie hoch ist der Pfändungsbetrag, den Sie monatlich abführen?
- Oder ist ein Insolvenzverfahren (noch) nicht eröffnet?
- Sind Sie Angestellt oder Selbstständig?
Alle Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von 14 Tagen zu antworten –> bitte beachten Sie, dass wir ehrenamtlich arbeiten und es dadurch manchmal
Engpässe in der Bearbeitung der Anfragen geben kann.